Wer, wie, wo und weshalb? Infos für den Bieter über das "offene Bieterverfahren"
Was ist das?
Wir bieten Ihnen ein Objekt an bei dem Sie für sich entscheiden was es Ihnen Wert ist. Es wird kein Kaufpreis vorgegeben, Sie entscheiden für sich allein! Rechtsverbindlich für den Kauf/Verkauf ist allein der Abschluss eines notariellen Kaufvertrag.
Wie geht das?
Die Objekte werden im Rahmen eines Versteigerungsverfahrens angeboten. Wir weisen ausdrücklich darauf hin. dass es sich in keinster Weise um eine Zwangsversteigerung handelt! Der Anbieter ist ausdrücklich nicht an das Höchstgebot gebunden und behält sich ausdrücklich eine Ablehnung vor. Der Verkäufer teilt hier vorsorglich mit, dass mit allen Bietern über die gesamte Laufzeit der Kampangne verhandelt wird.
Eine Erhöhung der jeweiligen Angebote innerhalb der Verkaufskampagne ist jederzeit möglich!
Wann und Wo kann ich das Objekt besichtigen?
Auf unserer Homepage und in regionalen Medien werden wir die Objekte vorstellen und "offene Besichtigungstermine" rechtzeitig bekannt geben. Eine Besichtigung außerhalb dieser Termine ist nicht möglich! Ein Anmeldung ist nicht erforderlich, aber wünschenswert!
Wie biete ich?
Vor der Besichtigung werden wir Ihre Kontaktdaten aufnehmen. Im Rahmen der "offenen Besichtigungen" wird Ihnen ein Hand-Out übergeben, hier befindet sich ein Bieterformular, dieses bitten wir zu benutzen. Nach dem Besichtigungstermin wird in der Regel eine Abgabefrist für Ihr Angebot von 1 Kalenderwoche vereinbart.
Werde ich über den Stand der Dinge informiert?
Registrierte Kunden die ein Angebot abgegeben haben werden regelmäßig über den Stand des Bieterverfahrens informiert (vornehmlich per E-Mail).
Kann ich das Objekt mit Fachleuten nochmals besichtigen?
Nach Abgabe eines entsprechenden Angebotes können weitere Besichtigungen, auch mit Fachleuten, bei Bedarf individuell vereinbart werden.
Wie geht es weiter wenn ich den Zuschlag erhalten habe?
Die Firma Oberschür-Immobilien IVD ist für Sie als Full-Servise Dienstleister tätig. Wir organisieren die komplette Abwicklung in enger Abstimmung mit Ihnen. Auch in Finanzierungsfragen stehen wir über unsere kompetenten & unabhängigen Partner mit Rat und Tat zur Seite.
Welche Gebühren muss ich über den Kaufpreis hinaus als Käufer bezahlen?
Im Rahmen der Kaufvertragsabwicklung sind die generell fälligen Kaufnebenkosten vom Käufer zu bezahlen. Diese richten sich zumeist nach Gebührenordnungen die sich auf den Kaufpreis beziehen. Im Detail sind dieses - Notarkosten - Grunderwerbssteuer - Gerichtsgebühren. Diese Aufstellung erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit!
Muss ich eine Maklercourtage bezahlen
Wir sind für Sie bei den Objekten als Makler tätig! Unsere Maklercourtage (als Käufercourtage) beläuft sich auf 6,00 % incl. der gesetzlichen Mehrwehrtsteuer, bezogen auf den im Notarvertrag vereinbarten Kaufpreis. Bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen wird diese Provision gemäß gesetzlichen Vorgaben zwischen Käufer und Verkäufer hälftig geteilt. Sonderregelungen sind möglich und werden individuell vereinbart. Verdient und fällig ist die Courtage unmittelbar nach Beurkundung des notariellen Kaufvertrag.
Bei weiteren Rückfragen sprechen Sie uns an, für ein kostenloses und unverbindliches Informationsgespräch stehen wir nach Terminvereinbarung unter (0 57 21) 77 0 48 gern zur Verfügung.